Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung.
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Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandvertretung des Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Gemeinde gewählt, einige auch vom Pfarrer ernannt. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand geht auf die Zeit des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert zurück. Damals war er als Organ zur Kontrolle der allgemeinen Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer eingesetzt worden.
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Der Runde Tisch Jugend (RT Jugend) ist das Gremium, in dem sich alle Jugendverbände der Pfarrei Sankt Laurentius vernetzen. Damit bildet er eine Plattform für Austausch und Kooperationen in der
Jugendarbeit der gesamten Pfarrei.
So richtet der RT Jugend regelmäßig Veranstaltungen aus, die alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Pfarrei ansprechen. Dazu gehören zum Beispiel der jährlich stattfindende
Kinderkarneval oder das Menschenkickerturnier. Das Ziel ist, den jungen Pfarreimitgliedern nahezubringen sich mit der Gesamtheit der Pfarrei zu identifizieren und aktiv am gemeinsamen Leben im
Glauben teilzunehmen.
Darüber hinaus entsendet der RT Jugend Vertreter in die wichtigen Pfarreigremien, wie den Pfarrgemeinderat und die Steuerungsgruppe zur Umsetzungsphase des Pfarreientwicklungsprozesses. Dort
bringen sie die Interessen der Jugend ein und wirken an der Gestaltung der Zukunft unserer Pfarrei mit.
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Die Feier des Begräbnisses gehört zu den besonderen seelsorglichen Aufgaben der Kirche. Die Gemeinde als Ganze ist aufgerufen, sich um Kranke und Sterbende zu sorgen, an der liturgischen Feier des Begräbnisses teilzunehmen und die Trauernden zu begleiten. Das Kirchenrecht sieht in can. 1168 (CIC 1983) vor, dass in der Regel Priester und Diakone den Dienst der Leitung der Begräbnisfeier wahrnehmen. Verschiedene nachkonziliare Dokumente ermöglichen, unter der Voraussetzung pastoraler Notwendigkeit Laien mit dem Begräbnisdienst zu beauftragen.
In unserer Pfarrei haben schon vier Damen diesen ehrenamtlichen Dienst übernommen:
Der Kontakt wird über die Friedhofsverwaltung hergestellt.
Verbindung der Gemeinden zum Stadt- und Diözesanverband
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