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Bekanntmachung des Wahlausschusses

für die Pfarrgemeinderatswahlen 2021


a) Wahltermin ist der 6. und 7. November 2021

b) Mitglieder des Wahlausschusses sind

  • Frau Stephanie Hillebrand
  • Frau Eva Kruk
  • Frau Stefanie Küsters
  • Herr Peter Loll
  • Pfarrer Dr. Andreas Geßmann

c) Aufgaben des Wahlausschusses sind u.a.

  • für die Erstellung der Wahlberechtigtenlisten zu sorgen,
  • Wahlvorschläge für die Wahl zu machen und die endgültigen Listen der Kandidat*innen bekannt zu geben,
  • Wahllokale und Zeitdauer der Wahl zu bestimmen und zur Wahl einzuladen,
  • für die erforderlichen, mit der Wahl zusammenhängenden Bekanntmachungen zu sorgen,
  • den Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk zu bestellen,
  • für die Beschaffung und Bereitstellung der Wahlunterlagen (Stimmzettel, Briefwahlscheine, ggf. Umschläge) Sorge zu tragen,
  • das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen,
  • Einsprüche gegen die Wahl an die Bischöfliche Schiedsstelle weiterzuleiten und
  • ggf. Einberufung von Pfarr- oder Gemeindeversammlungen.

d) Es besteht die Möglichkeit der aktiven und passiven Wahl für Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben.
e) Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Loll

Vorsitzender des Pfarrgemeinderates


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Vorstellung der PGR-Satzung
Vorstellung_PGR_Satzung_2021_Pfarreien.p
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Satzung für die Pfarrgemeinderäte
im Bistum Essen
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Bildung der "Teams in pastoralen Handlungsfeldern"
Orientierungshilfe
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