· 

Änderungen im Corona-Sicherheitskonzept

vom 1. September 2021

1. Die Anmeldung zu den Gottesdiensten fällt weg. Es werden keine Listen zur Rückverfolgung mehr geführt, außer bei besonderen Anlässen (z.B. Erstkommunion, Weihnachten usw.)

2. In den Kirchen muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2/KN 95 oder medizinische Maske) getragen werden. Dies gilt auch für alle Gottesdienste und sonstige Zusammenkünfte.

3. Der Gemeindegesang ist mit Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung und Abstand wieder erlaubt.

4. Entsprechend den Regelungen des Bistums Essen sind auch während der Chorproben Masken zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Teilnehmenden Abstände einhalten oder nicht. Auf die Masken kann nur dann verzichtet werden, wenn im Freien geprobt wird oder alle Anwesenden geimpft, genesen oder getestet sind. Dabei reicht ein normaler Schnelltest nicht aus, sondern es muss ein negativer PCR-Test nachgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Mit anderen Worten: Ist auch nur eine Person weder geimpft oder genesen und hat auch keinen Nachweis über einen negativen PCR-Test dabei, können alle nur mit Maske bei der Chorprobe singen. In den regulären Gottesdiensten darf eine einzelne Vorsängerin/ ein einzelner Vorsänger unter Beachtung der bekannten Abstände ohne Maske singen.

5. In den nicht liturgischen Räumen der Pfarrei, wie z.B. den Gemeindeheimen, gilt ausnahmslos die 3-G-Regel, demgemäß den Genesenen, Geimpften oder Getesteten die Nutzung der Einrichtungen möglich ist. Dabei ist weiterhin die AHA-Regel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) zu beachten. Ohne ein bei dem örtlichen Gesundheitsamt vorgelegtes Hygienekonzept liegt die Höchstzahl der Teilnehmenden gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW bei 100 Personen.

6. Die Friedhofhallen werden unter Berücksichtigung der 3-G-Regel für genesene, geimpfte oder getestete Personen wieder geöffnet. Es besteht in den Friedhofshallen Maskenpflicht.

Für den Sicherheitsausschuss

  • Pfarrer Dr. Andreas Geßmann
  • Kaplan Markus Nowag
  • Manfred Kuhlmann
  • Dieter Schwarze
  • Johannes Brähler

Nachtrag der Redaktion:

Die maximale Anzahl der Gottesdienstbesucher bleibt begrenzt:

  • St. Antonius: 80 Personen
  • St. Barbara: 60 Personen
  • St. Joseph - Leithe: 42 Personen
  • St. Joseph - Horst: 60 Personen
  • St. Laurentius: 100 Personen

Personen, die zu einem Haushalt gehören, zählen als eine Person.